Fluggesellschaften erfinden Batterieregeln nicht allein: Sie setzen Gefahrgutvorgaben um, die mit den ICAO Technical Instructions und Handbüchern wie den Dangerous Goods Regulations (DGR) der IATA übereinstimmen. Für den Zyklus 2025–2026 gibt IATA DGR 67 mit regelmäßigen Addenda heraus, die z. B. Verpackungsvorschriften und Tabellen anpassen. Das erste Addendum mit Datum 1. Januar 2026 ist die maßgebliche Quelle für diese Ausgabe — besonders wenn Sie Luftfracht nutzen oder die exakten Tabellen Ihrer Airline brauchen.
Was das für normale Passagiere bedeutet
Die meisten Reisenden brauchen nur die IATA-Passagierzusammenfassung zu Lithiumbatterien: Ersatz-Powerbanks und lose Zellen gehören ins Handgepäck, kurzschlusssicher verpackt, mit Wh-Grenzen (typisch 100 Wh ohne Genehmigung; 100–160 Wh mit Airline-Genehmigung; über 160 Wh nicht im Passagierflug). Das DGR-Addendum-PDF richtet sich an Versender und Gefahrgut-Teams der Airlines. Eine Sache hat sich seit der Erstveröffentlichung dieses Artikels geändert: Seit 27. März 2026 ist das Verbot des Ladens im Flug nicht mehr nur einzelne Unternehmensrichtlinie — der ICAO-Rat hat daraus einen verbindlichen globalen Standard gemacht, zusammen mit einer Obergrenze von 2 Geräten pro Kabine und einem Verbot der Aufbewahrung im Gepäckfach. Fluggesellschaften können darüber hinaus weiterhin strengere Regeln hinzufügen, lesen Sie also immer auch die Mitteilung des Carriers.
Offizielle Texte
- IATA DGR 67 — Addendum 1 (gültig 1. Januar 2026) (PDF)
- IATA — Passagiere mit Lithiumbatterien (PDF)
- EASA — Gefahrgut (Passagiere)
Dieser Artikel verlinkt primäre IATA-Publikationen. Er ersetzt nicht die vollständigen DGR-Tabellen — nutzen Sie die PDFs oder die Batterierichtlinie Ihrer Airline.